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KI Sound und KI Stimme: Hörmarke? Urheberrecht?



KI Sound, KI Stimme und Schutzrechte: Hörmarke? Urheberrecht?

Der Chatbot ChatGPT macht seit wenigen Monaten Furore für Innovationen mit KI Anwendung, und nicht nur für Texte. Auch KI Sound rückt in den Focus der Öffentlichkeit, Musik ebenso wie das Klonen von Stimme oder Nutzen von Avataren mit Stimme über KI Anwendungen.

KI Sound – allgemeiner Trend


Musik mit Hilfe von Computerprogrammen neu zu mixen, ist bereits seit Jahrzehnten Usus. Legendär ist in diesem Kontext der Rechtsstreit um die Rhythmussequenz im Song „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk aus dem Jahr 1977.
War das Sampling von Musik in dem Titel „Nur mir“ 1997 auch ohne Zustimmung des Tonträgers erlaubt, bei dem das Audiofragment aus „Metall auf Metall“ verwendet wurde, allerdings durch einen Loop und verlangsamte Geschwindigkeit verändert? Der Rechtsstreit wurde letztlich im Juli 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden: Wenn das Sampling von Musik in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form eingefügt wird, ist das auch ohne Zustimmung zulässig, entschied der EuGH – allerdings mit Bezug auf die rechtlichen Regelungen für Tonträger.
Aktuell liegt dieser Fall in Deutschland dem BGH vor, der sich damit im Juni 2023 befasste. Handelt es sich bei dem Sampling um ein sogenanntes Pastiche, eine Nachahmung des Stils oder der Idee von Künstlern und Künstlerinnen? Der BGH sieht in der EU eine große Bandbreite in dem Begriff Pastiche.

Einen Namen explizit für KI Musik machte sich die Amerikanerin Taryn Southern, die das Musikalbum „I AM AI“ (dt.: Ich bin Künstliche Intelligenz) mit der Software Amper arrangierte und es 2017 bei Apple Music und Spotify einstellte. Aufmerksamkeit erhielt auch das KI Projekt „Beethovens 10.“, das die Deutsche Telekom unterstützte. Am 9. Oktober 2021 wurde Beethovens 10. Sinfonie in Bonn uraufgeführt, „die Unvollendete“ fertiggestellt durch eine Künstliche Intelligenz - im Beethoven-Stil.

Jetzt rückt KI Sound in den allgemeinen öffentlichen Focus, ebenso das Klonen von Stimme oder Nutzen von Avataren mit Stimme. Anlass genug, über Hörmarke und Urheberrecht zu informieren.

Hörmarke – vereinfachte Darstellungspflicht seit 2017


Bis 2017 gab es für eine Markenanmeldung die Pflicht zur graphischen Darstellung des gewünschten Schutzbereichs. Die neue EU-Markenverordnung vereinfachte dies deutlich, sie ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. In Deutschland trat das neue deutsche Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) zum 14. Januar 2019 in Kraft.

Seitdem gelten für eine Markenanmeldung gängige und verbreitete Formate wie JPEG, X3D, MP3 bzw. MP4 als zulässig. Es ist sogar zulässig, dass die Wiedergabe der Marke durch einen elektronischen Link dargestellt werden kann.
Damit sind vor allem neue Markenarten viel leichter anzumelden, z. B. Hologramme, Bewegungsmarken und Videoszenen sowie Hörmarken für Musiksequenzen, Stimmen und Geräusche.

Relevant in diesem Kontext ist das Urteil des Europäischen Gerichts (EUG) mit der Entscheidung „Dosen Plopp“ im Juli 2021 (EuG, Hörmarke „Dosen Plopp“, EU:T:2021:420). Die Hörmarke „Dosen Plopp“ (das Geräusch, das beim Öffnen einer Getränkedose entsteht) sei ohne Unterscheidungskraft, urteilte das EuG.
In diesem Kontext stellte das EuG Folgendes fest:

i) Ein Klang, um als Marke eingetragen werden zu können, muss eine gewisse Resonanz haben: der Sound dürfe nicht bloß funktionaler Bestandteil oder Indikator ohne wesenseigene Merkmale sein.
ii) Verbraucher müssen durch die Hörmarke eine Verbindung zu deren betrieblichen Herkunft herstellen – wie bei jeder Marke.
iii) Das muss auch nicht vor oder bei der Kaufentscheidung geschehen; auch wenn der Sound erst beim Konsum entsteht, kann er auf die betriebliche Herkunft verweisen.
iv) Eine Hörmarke kann nicht als grundsätzlich gleichgestellt gesehen werden zu 3D Marken, die Ware oder Verpackung darstellen und an die daher höhere Anforderungen in der Unterscheidungskraft gestellt werden.

KI Sound und Recht


Der Rechtsschutz in Bezug auf KI Sound kann von drei Seiten betrachtet werden:
a) Welche Rechte haben die originalen Schöpfer von Musik, Stimme oder Geräuschen?
b) Gesetzliche Regelungen zu KI Anwendungen
c) Welches Schutzrecht ist denkbar für den generierten KI Sound?

Zu dem Aspekt a) lässt sich lediglich sagen, dass es derzeit keine einheitliche Rechtslage dazu gibt – lesen Sie dazu gerne auch unseren Beitrag ChatGPT.

Der Aspekt b) erhält gerade viel Aufmerksamkeit: am 28. April 2023 hat sich das EU Parlament geeinigt über die kommende Europäische KI Verordnung, den AI ACT. Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament den AI ACT final beschlossen.

Auch wird zunehmend die internationale Abstimmung gesucht in Bezug auf KI. So sollen rechtliche, technische und strategische Aspekte im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI ausgebaut und möglichst harmonisiert werden, streben die als „IP5“ bezeichneten fünf größten IP-Ämter der Welt an (das EPA, das JPO, das KIPO, die CNIPA und das USPTO). Dr. Malte Köllner, Gründer und Partner unserer Kanzlei Köllner & Partner, hat sich darum bereits im Bereich Patentrecht verdient gemacht: er ist Mit-Initiator des International AI Projekts DABUS.

Zum Aspekt c) empfehlen wir die Prüfung, ob der Schutz als Hörmarke für den KI Sound in Frage kommt. Denn der Schutz als Marke kann stets verlängert werden – solange die Marke gewerblich genutzt wird.
Möglicherweise kann KI Sound auch unter Patentschutz gestellt werden, dies kann, muss aber nicht sinnvoll sein. Algorithmus und Software jedenfalls sind in vielen Fällen patentierbar, lesen Sie dazu gerne unseren Blogbeitrag.

Unsere Kanzlei bietet Expertise und Fachwissen in Bezug auf Innovation mit KI Anwendung an. Wir raten zu dem bestmöglichen Schutz, der realistisch erreichbar ist.
Fragen Sie uns gerne an, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder info@kollner.eu.


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