Erfindervergütung berechnen nach Arbeitnehmererfindergesetz
Der ganz überwiegende Teil aller Erfindungen in Deutschland wird in Unternehmen oder an Hochschulen gemacht. Automatisch sind damit diese Erfindungen sogenannte Arbeitnehmererfindungen und unterliegen dem deutschen Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) – ein komplexes Thema.
Kurze Einführung in die Arbeitnehmererfindung
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung macht, durch das ArbnErfG dazu verpflichtet, sie unverzüglich und schriftlich dem Arbeitgeber zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Der Arbeitgeber wiederum ist nach ArbnErfG verpflichtet, auf diese Erfindungsmeldung zu reagieren; er hat dabei mehrere Optionen.
Erklärt der Arbeitgeber die unbeschränkte Inanspruchnahme der Erfindung, dann gehen laut Gesetz alle Rechte der Erfindung an den Arbeitgeber über und im Gegenzug ist er verpflichtet, dem Erfinder eine „angemessene“ Vergütung zu zahlen. In der Praxis ist diese Erfindervergütung für den Erfinder wie für den Arbeitgeber ein sensibles und aufwändiges Thema, und zwar eines mit Konfliktpotential. In Näherung der Frage, wie hoch denn eine angemessene Vergütung auszufallen hat, hat sich nach ArbnErfG die Anwendung der sogenannten Lizenzanalogie etabliert.
Unsere Stärke: Sachliche Beratung - und richtige Fragen
In die Berechnung einer Erfindervergütung nach Arbeitnehmererfindergesetz gehen bestimmte Kennzahlen ein, die u. a. den Anteil des jeweiligen Erfinders an der Erfindung, die Erfahrung und das Know-How des Erfinders und auch seine Stellung im Unternehmen betrifft sowie das wirtschaftliche Potential durch diese Erfindung.
Bereits dieser kleine Auszug aus den Parametern, die in die Erfindervergütung eingehen, macht deutlich: es müssen die richtigen Fragen gestellt werden zum Zusammentragen dieser Parameter, und dies fällt den Beteiligten oftmals nicht so leicht.
Wir bieten dazu unsere Expertise an und eine sachliche, fachlich kompetente Sicht. Davon profitieren Sie als Unternehmen und Arbeitgeber ebenso wie Sie als Arbeitnehmererfinder.
Erfindervergütung - aufwändige Hausaufgaben einfach erledigen lassen
Die Erfindervergütung von Arbeitnehmererfindern ist nach ArbnErfG gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Kanzlei Köllner & Partner berechnet für Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihrer einzelnen Erfinder unabhängig, fachgerecht und rechtskonform.
Sie erhalten pünktlich alle Informationen, die Sie für die Erfindervergütung benötigen.
White Label Service
Machen Sie sich unser rechtliches Know-How und unsere Erfahrung zu Nutze, um die aufwändigen Berechnungen der Erfindervergütung als Dienstleistung von uns durchführen zu lassen. Sie liefern die Daten und erhalten von uns präzise berechnete und rechtssichere Dokumente.
Erfindervergütung berechnen lassen mit Festpreisgarantie
Unser Angebot zur Berechnung der Erfindervergütung kommt mit einer Festpreisgarantie:
Sie zahlen pro Jahr, Erfinder und Patent einen festen Betrag. Auf diese Weise haben Sie von Beginn an volle Kostensicherheit sowie die nötige Rechtssicherheit. Wir liefern on Time, on Budget und in bester Qualität.
Erfindervergütung - das müssen Sie als Erfinder beachten
Die Regelungen für die Erfindervergütung nach ArbnErfG betreffen Sie als Erfinder schon bereits, bevor die Frage der Vergütung aufkommt, nämlich mit der Erfindermeldung. Diese wiederum ist elementar für etwaige Vergütungsansprüche. Freie Erfindung, Technischer Verbesserungsvorschlag, patentfähige Ideen und andere Aspekte verkomplizieren die Materie.
Auch nach erfolgter Erfindermeldung stellen sich dem Erfinder oftmals Fragen: ist das Vergütungsangebot angemessen? Sind Abstaffelung oder Vorratshaltung der Erfindung rechtens, muss nicht die Gewinnsteigerung durch die Erfindung als jährliche Anpassung einfließen?
Wir prüfen Ihren Fall individuell und beraten Sie kompetent über Ihre Chancen und Risiken. Unsere Beratung und Berechnung geschieht unabhängig, fachgerecht und rechtskonform.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und erhalten sie direkt ein Angebot unter: info@kollner.eu