Patentanmeldung | Innovationen zum Patent anmelden
Grundsätzlich können Erfindungen und auch Herstellungsverfahren unter Patentschutz gestellt werden. Eine Erfindung ist jedoch nur dann patentierbar, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Sie muss auf einem Gebiet der Technik liegen, und sie muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein, also für eine reale Anwendung konzipiert sein. Als „neu und erfinderisch“ gilt eine Erfindung dann, wenn sie für einen Fachmann nicht naheliegend gewesen wäre.
In der Praxis kann man davon ausgehen, dass eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht zur Patentfähigkeit, wenn ein neues Produkt oder Verfahren mit technischen oder funktionalen Aspekten Vorteile gegenüber bekannten Produkten und Verfahren bietet. Zusätzlich gibt es bestimmte Ausnahmen von der Patentierbarkeit, die sich allerdings je nach nationalem Patentrecht unterscheiden können.
Der durch ein Patent gewährte Schutz ist territorial. Eine Erfindung ist daher nur in dem Staat geschützt, in dem für die Erfindung ein Patent erteilt wurde. Das ist auch bei internationalen Patenten so, lediglich das Anmeldeverfahren ist vereinfacht bei internationalen Patentanmeldungen. Ob aber für die Erfindung einer internationalen Patentanmeldung ein Patent erteilt wird, entscheiden jeweils die nationalen bzw. regionalen Patentämter und Gerichte.
Es ist also ein komplexes Rechtsgebiet, bevor ein Patent erteilt werden kann. Ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie z. B. in unserem Artikel BGH: Patentanmeldung auf autonome Fahrzeuge mit KI.
Ausarbeitung und Einreichung von Patenten
Eine Patentschrift ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Dokument, das verschiedene Abschnitte enthält, z. B. die Ansprüche und die Beschreibung. Der Wortlaut der einzelnen Abschnitte der Patentschrift muss bewusst gewählt werden. Denn bereits bei der Formulierung der Patentschrift muss berücksichtigt werden, dass spätere Änderungen möglich sind. Auch ist es ratsam, bei der Einreichung einer Anmeldung alle erforderlichen Teile einer Patentschrift einzureichen, um Probleme mit späteren Ergänzungen zu vermeiden (Stichwort: Unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs).
Über besondere Expertise verfügt unsere Kanzlei Köllner & Partner in der Ausarbeitung der Patentansprüche, einschließlich mechanischer, chemischer, computer-implementierter und softwarebezogener Erfindungen. Dies wird von unseren Mandanten ebenso geschätzt wie auch unsere transparente Kostenstruktur. Lesen Sie dazu gerne mehr unter Referenzen oder auf unserem Google Account.
Wir sind stolz darauf, genau auf die Bedürfnisse unserer Mandanten einzugehen und abgestimmte Lösungen zu entwickeln. Wir machen Ihre Erfindung zu unserem Anliegen. Wir können Sie in allen Bereichen des Patentrechts und bei der Patentierung Ihrer Erfindung beraten und begleiten, einschließlich in den Bereichen
- Patentanmeldungen, national und international
- Patentierbarkeit
- Ausgeschlossene Gegenstände
- Recherchen, Überwachungen und Gutachten
- Ausarbeitung, Einreichung und Änderung von Patenten
- Durchsetzung von Schutzrechte bzw. Verteidigung bei Schutzrechtsverletzungen
- Rechtsbeständigkeit
- Rechtsverletzung
- Einsprüche, Widersprüche und Nichtigkeitsklagen
- Anspruchsberechtigung
- Verlängerungen
- Lizenzen, Übertragungen und Eintragungen
Gerne unterstützen wir auch Sie jederzeit im Bereich einer Patentanmeldung, national wie auch international: Profitieren Sie von exzellenter Fachkenntnis und jahrelanger Expertise des gesamten Teams. Sprechen Sie uns gerne an für ein unverbindliches und faires Angebot, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder per E-Mail unter: info@kollner.eu.