Unsere Stärken

Marken und Designs


Schutzanmeldungen und Schutzverteidigung

Marken und Designs begegnen uns im geschäftlichen Umfeld jederzeit: vom Markenprodukt über das prägende Logo, von der typischen Erscheinungsform der Ware oder der Verpackung bis zu dem bekannten Unternehmenskennzeichen. Betrachtet man jedoch ein Produkt oder einen Unternehmensnamen / eine Unternehmens CI, stellt sich oftmals zunächst die Frage: ist ein Schutz als Marke sinnvoller oder als Design? Oder ist nicht der bessere Schutz erreicht als Patent oder als Gebrauchsmuster?

Um es gleich einmal vorwegzunehmen: einen Namen patentieren lassen – das ist nicht möglich. Und ohnehin kann nur patentiert werden, was technische Wirkung oder technischen Charakter hat.

Eine Marke schützt die Kennzeichnung von Produkten und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens, ein Design die Erscheinungsform eines Produktes. Es ist möglich, ein Produkt- je nach Beschaffenheit, sowohl zum Patent anzumelden, die äußere Erscheinung als Design und den Produktnamen als Marke.

Markenschutz: Fakten und Begriffe


Laufzeit

Es gibt eine überwältigende Vielfalt von unter Schutz stehende Marken. Denn Markenschutz kann im Prinzip endlos aufrechterhalten werden. Anders als ein Patent, dessen Schutzanspruch grundsätzlich nach maximal 20 Jahren endet (mit einer kurzen Verlängerungsmöglichkeit im Pharmabereich), und anders als ein Design, dessen Schutzanspruch grundsätzlich nach maximal 25 Jahren endet, wird Markenschutz wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt und kann danach beliebig oft durch Gebührenzahlung verlängert werden.

Klassifikation

Da es also eine große Anzahl an Marken gibt, hat sich längst ein System zur Klassifikation von Marken etabliert, die sogenannte Nizza-Klassifikation. Bei einer Markenanmeldung ist innerhalb dieser Klassifikation eine passende Auswahl zu treffen – und im Übrigen die Marke auch treffend zu beschreiben - und das ist nur einer der möglichen Fallstricke bei einer Markenanmeldung. Die Kunst einer Markenanmeldung ist ohnehin: soviel Schutz wie möglich zu erreichen, und sich gleichzeitig so wenig wie möglich angreifbar machen für Anfechtungen gegen die eigene Marke.

Schutzverteidigung

Eine Markenanmeldung kann aus mehreren Gründen scheitern oder auch angegriffen werden: Begriffe und auch Bildelemente dürfen nicht beschreibend sein für die Ware oder Dienstleistung, für den Schutz beansprucht wird. Eine Marke muss zudem Unterscheidungskraft haben, vor allem aus Sicht der Verbraucher, und darf nicht zur Verwechslungsgefahr mit einer bereits unter Schutz stehenden Marke führen. Weitere Aspekte wie Erschöpfung, nicht-Benutzung oder Markensplittung geben nur einen kleinen Einblick in das komplexe Markenrecht.

Schutzarten einer Marke

Eine Marke kann national für einzelne Länder, beispielsweise Deutschland, für die Europäische Union oder als internationale Marke angemeldet werden, mit entsprechendem Schutzbereich. Grundsätzlich können Worte und Begriffe (auch Slogans sind grundsätzlich schutzfähig), Wort-und-Bildkombinationen, Bilder, Farben, Hörsequenzen, 3D Formen, ja selbst Geschmack unter Markenschutz stehen. Und zudem gibt es den Schutz als geschützte Ursprungsbezeichnung wie Schwarzwälder Schinken, Portwein und Champagne.

Designschutz: Fakten und Begriffe


Laufzeit

Die Laufzeit für Designschutz endet grundsätzlich nach maximal 25 Jahren. Übrigens gibt es zwei Begriffe im Kontext von Designschutz: Geschmacksmuster ist ein Synonym für ‚geschütztes Design‘.

Klassifikation

Analog zu den Marken hat sich für internationale Designs / Geschmacksmuster ein System zur Klassifikation von Designs etabliert, die sogenannte Locarno-Klassifikation. Grundsätzlich sind internationale Designanmeldungen einfach möglich für alle teilnehmenden Staaten im Haager Abkommen; dazu gehören inzwischen neun von zehn wichtigen Wirtschaftsmärkten, seit dem 5. Mai 2022 auch China.

Schutzverteidigung

Eine Designanmeldung kann nur aus formalen Gründen scheitern – ansonsten wird ein Design unverzüglich unter Schutz gestellt, es handelt sich um ein „ungeprüftes“ Schutzrecht. Im Umkehrschluss bedeutet das: ein unberechtigtes Design muss angefochten werden.

Eine Designanmeldung kann vor allem aus zwei Gründen angegriffen werden, denn Voraussetzungen für Designschutz ist „Eigenart“ und Neuheit. Auch in diesem Kontext sind Verbraucher eine wichtige Größe, wichtig ist beispielsweise der sogenannte „Déjà vu“ Effekt. Seit dem Inkrafttreten des deutschen Designgesetzes (DesignG) im Jahr 2014 kann eine Designeintragung für das Zielland Deutschland mit einem Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA angefochten werden; das ist kostengünstiger und einfacher als die Anfechtung in einer gerichtlichen Instanz.

Schutzarten eines Designs

Ein Design kann national für einzelne Länder, beispielsweise für Deutschland, für die Europäische Union oder als internationales Design angemeldet werden, mit entsprechendem Schutzbereich. Es kann ein einzelnes Design geschützt werden oder auch eine Sammelanmeldung (insbesondere für Varianten eines Designs). Grundsätzlich wird das unter Designschutz gestellt, was auf dem eingereichten Bild zu sehen ist – und zwar genau das, was zu sehen ist. Das klingt eindeutiger, als es in der Praxis ist, davon künden immer wieder gerichtliche Urteile.

Unser Angebot: Schutzanmeldungen und Schutzverteidigung

Wir beraten Sie individuell und erledigen Ihre Schutzanmeldungen sicher und schnell. Sie profitieren davon mehrfach: eine schnelle Schutzanmeldung mit voller Kostentransparenz. Und diese erhalten Sie zudem umso kostengünstiger, je weniger Disput mit dem Amt um ihre Schutzanmeldung erforderlich ist.
Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen im Rahmen einer Anfechtung oder dem Vorwurf einer Verletzung Ihres Schutzrechts.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot unter: info@kollner.eu



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Unser Team unterstützt Ihre geschäftlichen Pläne und Strategien - national und international. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der eine maßgeschneiderte Lösungen für Sie mit Ihnen zusammen erarbeitet.

Wir decken ein breites Spektrum auf allen Gebieten der Technik und Naturwissenschaften ab. Unser Team verfügt über vielfältiges technisches Fachwissen und verfügt über langjährige Expertise im Schutz von Patenten, Marken und Designs.
Insbesondere sind wir bekannt für unsere herausragenden Kenntnisse in allen juristischen Bereichen IP Rechts und werden geschätzt für unsere transparente Kostenstruktur. Bei Bedarf können Sie von uns ein verbindliches Festpreis-Angebot erhalten.

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