ChatGPT – ist 2023 das Jahr der generativen KI Technologie?
Der ChatGPT von OpenAI hat einen Hype um KI Technologie ausgelöst. Seit Wochen ist das dialogbasierte Sprachmodell auch der breiten Öffentlichkeit bekannt, denn derzeit kann man jederzeit kostenlos das Können von ChatGPT ausprobieren. Im Internet und in den Social Media Kanälen finden sich eine Vielzahl von Beispielen, in denen ChatGPT eigenständig Gedichte und Drehbücher entwirft, die Quantenmechanik oder Makroökonomie verständlich erklärt und auch kleinere Programmiercodes schreibt.
Es handelt sich dabei um einen Chatbot, einen Textgenerator, der Anfragen aller Art beantworten kann und zwar mit überraschend plausiblen Antworten. Die allgemeine Euphorie über ChatGPT ist verständlich, denn die generierten Texte sind den bisher bekannten digitalen Assistenten wie Alexa oder Siri überlegen, zum Teil weit überlegen.
2015 wurde das Projekt OpenAI gegründet, ursprünglich mit dem Anspruch, eine KI zu entwickeln mit Nutzen für die gesamte Menschheit. Seit 2019 wurde dies zu einem Unternehmen, in das u. a. auch Microsoft einen hohen Betrag investierte. Der Chatbot wurde trainiert mit Inhalten aus dem Internet und zusätzlichen Parametern wie Feedback von reellen Menschen in Bezug auf die Qualität der Antworten und einer differenzierten Konzeption des „Gedächtnisses“ des Chatbots. Maschinelles Lernen im Zusammenhang mit Algorithmen zum Selbstlernen (Künstliche Intelligenz, KI) befähigen ChatGPT, das Wissen ständig zu vergrößern und die Antworten eigenständig zu optimieren. Die Version GPT-4 ist bereits entwickelt, angekündigt ist, dass ChatGPT-4 in 2023 herauskommen wird.
Neben der Faszination, wozu KI genierte Technologie derzeit schon in der Lage ist, lädt der Hype um ChatGPT auch zu einer kurzen Betrachtung in Hinsicht auf IP-Rechte ein (Geistiges Eigentum). Denn der Schlüssel für KI generierte Texte, Kunstwerke oder gar Erfindungen ist das Training der KI, die Phase des Lernens.
Urheberrechte auf Texte und Bilder von ChatGPT?
Wird eine KI Technologie mit Texten oder Bildern angelernt, können leicht Urheberrechte verletzt werden. Und auch die Ausgabe der KI Technologie wie KI-generierte Bilder oder die von ChatGPT generierten Texte können Urheberrechte verletzten. Viel Aufmerksamkeit erhielt in diesem Kontext die kürzliche Entscheidung der führenden Bilddatenbanken Getty Images und Shutterstock, ab sofort keine KI-generierten Bilder mehr anzunehmen und anzubieten (s.u.).
In Bezug auf KI-generierte Texte ist Rechtssicherheit uneinheitlich. In Deutschland gibt es zwar kein Urheberrecht an KI-generierten Texten, doch beispielsweise in Großbritannien (UK) schon.
Im UK ist dies geschützt durch § 9 (3) Copyright Act, dort heißt es:
“In the case of a literary, dramatic, musical or artistic work which is computer-generated, the author shall be taken to be the person by whom the arrangements necessary for the creation of the work are undertaken.”
Getty Images klagt im UK wegen der Trainingdaten einer KI
Mitte Januar 2023 wurde bekannt, dass der Bilddienst Getty Images im UK wegen der Trainingsdaten für die KI Stable Diffusion klagt. Der Vorwurf von Getty Images lautet Verletzung von IP Recht und Copyright infringement durch urheberrechtlich geschützte Bilder, mit denen ohne Zustimmung von Getty Images die KI trainiert wurde, wie Getty Images am 17. Januar 2022 öffentlich machte. Es soll sich laut Pressemitteilung von Getty um Millionen von Bildern und deren Metadaten handeln, die Eigentum von Getty Images sind oder vertreten werden durch Getty Images.
Am 16. Januar 2023 wurde die Klage von Getty Images beim High Court in England und Wales eingereicht gegen Stability AI, die Entwickler der KI Stable Diffusion.
KI Technologie im Patentrecht
KI Technologie ist auch aktuelles Thema im Patentrecht. Hier wird das bestehende Rechtssystem zwar in Bezug auf von KI generierter Technologie an mancher Stelle erst noch weiterentwickelt werden müssen. Allerdings gibt es bereits richtungsweisende Entscheidungen in Bezug auf KI Technologie, die wir hier kurz zusammenfassen.
Die Erfindernennung bei einer KI generierten Erfindung
Das Bundespatentgericht hat im November 2021 ein Grundsatzurteil gefällt mit zwei wichtigen Grundsätzen für computer-generierte Erfindungen:
i) Eine Erfindung, die von einer KI gemacht wird, ist grundsätzlich patentfähig.
ii) Erfinder kann nur eine natürliche Person sein, nie eine Maschine oder eine KI.
Dr. Malte Köllner, Gründer und Partner unserer Kanzlei Köllner & Partner, vertrat in diesem Verfahren den Kläger, Stephen L. Thaler. Unter diesem Youtube-Link finden Sie dazu die Ausführungen bei unserem IP-Update 5/22.
Fachmann in einer KI basierten Erfindung
In 2021 kam eine weitere wichtige Schrift in Bezug auf KI und IP Recht hinzu, die AIPPI resolution No. Q276-RES-2021 (AIPPI "Association Internationale pour la Protection de la Propriété Intellectuelle" ist die weltweit führende gemeinnützige Vereinigung, die sich für die Entwicklung und Verbesserung der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums einsetzt). Diese AIPPI Resolution beschäftigt sich mit der Frage der erfinderischen Tätigkeit bei KI-generierten Erfindungen. Hierzu ist entscheidend, wer bei einer KI-generierten Erfindung als der im Patentrecht wichtige Fachmann in einer KI generierten Erfindung angesehen werden kann. Gemäß der Resolution sollte nicht ein hypothetischer Computer als Fachmann angesehen werden, sondern auch bei einer KI-generierten Erfindung soll der Fachmann eine zwar hypothetische, aber immer noch hypothetische natürliche Person bleiben.
2023 - das Jahr der generativen KI Technologie?
Ob 2023 das Jahr der generativen KI Technologie werden wird, ist noch offen. Klar dagegen ist die Tatsache, dass eine Patentanmeldung mit Bezug zu KI sowohl Erfahrung als auch strategische Argumentation erfordert. Dies bietet unsere Kanzlei Köllner & Partner mit viel Expertise.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder unter info@kollner.eu.