Aktuelles

AI Guideline des EPA 2024 – Technische Wirkung und Trainingsdaten



AI Guideline des EPA 2024 – Technische Wirkung und Trainingsdaten

Das Europäische Patentamt aktualisiert fortlaufend die Anforderungen und entsprechenden Prüfungsrichtlinien für Patentanmeldungen im Bereich computer-implementierte Erfindungen und Anwendungen von Künstlicher Intetelligenz (engl.: Artificial Intelligence, AI) in Erfindungen.

Technische Wirkung und Trainingsdaten in der Prüfung der Patentanmeldung, das sind die wesentlichen Aspekte im Update der AI Guideline des EPA 2024, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, insbesondere mit Ergänzungen der EU Guideline 3.3.1 Artificial intelligence and machine learning.

AI Guideline des EPA 2024 - Technische Wirkung


Wie jede Erfindung kann auch eine Erfindung mit KI Anwendung nur als Patent geschützt werden, wenn ein technischer Charakter vorliegt. Die Technische Wirkung muss ersichtlich sein, bei einer KI Anwendung z. B. als die technische Wirkung, die durch einen Algorithmus erzielt wird.

Die AI Guideline des EPO 2024 hat dies etwas genauer präzisiert. Bloße Behauptungen reichen demnach nicht aus, aber ein umfassender Beweis ist auch nicht erforderlich. Nicht jede behauptete technische Wirkung fließt also in die Bewertung ein. Die AI Guideline des EPO 2024 sieht vor, dass die technische Wirkung durch Erklärungen oder experimentelle Daten oder auch durch mathematische Beweise nachgewiesen werden soll.

Wichtig ist dabei, dass die technische Wirkung plausibel und nachvollziehbar erklärt werden muss. Und die technische Wirkung muss für den gesamten beanspruchten Bereich nachgewiesen werden.

Grundsätzlich ist es sogar möglich, sich auf neue Wirkungen zu berufen, die der Anmelder im Laufe des Verfahrens nachgereicht hat – allerdings nur dann, wenn der fiktive Fachmann diese neuen Wirkungen als abgeleitet sehen würde von der ursprünglich eingereichten Anmeldung.

Was bedeutet das für die Praxis? Muss eine Codierung offengelegt sein, müssen die Trainingsdaten im Detail aufgeführt werden?

Trainingsdaten einer Erfindung mit KI Anwendung


Die AI Guideline des EPO 2024 zeigt, dass zwar nicht jedes Detail aus Trainingsdaten oder Algorithmus offengelegt werden muss, aber doch plausibel die technische Wirkung für den gesamten Schutzbereich darzustellen ist. Konkret heißt es in der AI Guideline des EPO 2024, dass die spezifischen Traingsdaten im Allgemeinen nicht offenbart werden müssen.

Wenn jedoch der technische Effekt von bestimmten Merkmalen des verwendeten Trainingsdatensatzes abhängt, müssen diese Merkmale, die zur Reproduktion des technischen Effekts erforderlich sind, offenbart werden - es sei denn, diese Merkmale können ohne unangemessenen Aufwand aus dem allgemeinen Fachwissen abgeleitet werden.

AI Guideline des EPO 2024 in der Praxis


In der Praxis ist dies jetzt zwar deutlicher vom EPO formuliert als zuvor, enthält aber dennoch weiterhin Spielraum für den Einzelfall. Vom „allgemeinen Fachwissen“ im Bereich AI bis zu der genauen Ausformulierung der Trainingsdaten reichen die Inhalte der AI Entscheidungen beim EPA in den vergangenen Monaten. Lesen Sie bzw. sehen Sie gerne:

Blog Artikel EPA Case-Law: Training für KI Erfindungen
Blog Artikel EPA: KI Erfindung mit Meta-Learning Schema
Blog Artikel Maschinelles Lernen - technisch mit Blick auf G 1/19?

Patentanwalt Malte Köllner auf Youtube: Insilio Medicine - Wie patentiert man KI-generierte Erfindungen?

AI Guideline des EPO 2024


Mit der AI Guideline des EPO 2024 sind Erfindungen im Bereich AI und Maschinellem Lernen ist die Forderung nach einer klaren und nachvollziehbaren Offenlegung präzisiert worden. Eine Patentanmeldung dazu erfordert Erfahrung und viel Fachwissen.

Beides finden Sie in unserer Patentanwaltskanzlei. Wir sind spezialisiert auf den Schutz von Erfindungen mit AI Anwendungen. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder unter info@kollner.eu.


Mehr News

Unsere Stärken

Next

Kontakt

Wir bevorzugen den persönlichen Kontakt. Bitte zögern Sie nicht, uns per Telefon oder Email zu kontaktieren.

Telefon: +49 (0)69 69 59 60-0
Telefax: +49 (0)69 69 59 60-22
e-mail: info@kollner.eu

Sie finden uns in der Vogelweidstrasse 8 in 60596 Frankfurt am Main