Aktuelles

Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken



Bildmarken und Verwechslungsgefahr

Häufig werden in Markenverfahren Wort- und Bildmarken und Wortmarken miteinander in Bezug auf ihre Verwechslungsgefahr überprüft. In einer aktuellen Entscheidung vor dem EuG ging es jetzt jedoch um die Verwechslungsgefahr zwischen zwei Bildmarken.

Wie ist die Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken zu sehen, die zwei ähnliche Löwenköpfe zeigen für Waren aus dem Bereich Mode?

Die Beschwerdekammer des Europäischen Markenamts (EUIPO) hatte festgestellt, dass ein überdurchschnittlicher Grad an Ähnlichkeit bestehe zwischen den beiden Bildmarken mit den Löwenköpfen. Es liege Verwechslungsgefahr zwischen den Bildmarken vor. Diese Entscheidung wurde vor dem Europäischen Gericht (EuG) angefochten.

Bildmarken – Prüfung der Ähnlichkeit


Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr wird stets die Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken festgestellt, und zwar in Bezug auf die visuelle, klangliche und konzeptionelle Ähnlichkeit.

Der Aspekt der klanglichen Ähnlichkeit spielt bei Bildmarken keine Rolle. Doch in visueller Hinsicht sind sich zwei Löwenköpfe natürlich ähnlich, und ebenso auch in konzeptioneller Hinsicht. Zu ähnlich, hatte die Beschwerdekammer entschieden und insbesondere einen überdurchschnittlichen Grad an Ähnlichkeit in konzeptioneller Hinsicht festgestellt.

Das EuG fand ebenfalls eine Ähnlichkeit zwischen den beiden Bildmarken. Das bildlich dominierende Element beider Marken ist der Löwenkopf, erklärte das EuG. Dieser wird in beiden Marken frontal gezeigt, mit wallender Mähne, offenen Augen, geschlossenem Maul und noch dazu in Grautönen. Auch die sekundären grafischen Elemente stimmen teilweise überein, da die Löwenköpfe beide in einem Kreis oder auf einem kreisförmigen Hintergrund angeordnet werden.

Hatte die Beschwerdekammer also zurecht die Verwechslungsgefahr zwischen den Bildmarken festgestellt?

Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarken


Ein weiterer relevanter Faktor in der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist der Grad der Unterscheidungskraft der älteren Marke.

Kurz gesagt, besteht umso eher Verwechslungsgefahr, je bekannter eine ältere Marke ist. Eine ältere Marke, die allgemein bekannt ist oder die eine hohe Kennzeichnungskraft hat durch markante Elemente im Markenzeichen, steht nach Rechtsprechung unter umfassenderen Schutz als eine ältere Marke mit geringer Kennzeichnungskraft (Urteil vom 29. März 2023, Machková/EUIPO - Aceites Almenara [ALMARA SOAP], T-436/22, Randnr. 96).

Wie also ist die Kennzeichnungskraft einzuschätzen von einem Löwenkopf in der Modebranche?

Bildmarken Löwenkopf – Unterscheidungskraft oder banal?


Nach Ansicht des EuG ist die Darstellung eines Löwenkopfes ein banales und alltägliches dekoratives Motiv in der Modebranche. Das Gericht verwies auf entsprechende Rechtsprechung (EuG 2008, Limoncello di Capri v Limoncello, T-210/05, Randnr. 35; EuG 2013, Olive Line International/HABM - Carapelli Firenze [Maestro de Oliva], T-4/12, Randnr. 34). Zudem dürfen Inhaber einer Marke grundsätzlich keinen übermäßigen Schutz beanspruchen, der praktisch ein Quasi-Monopol an einem gemeinhin verwendeten Begriff verschaffen könnte (siehe Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache EUIPO/Equivalenza Manufactory, C-328/18 P, EU: C:2019:974, Rn. 83).

Die Verbraucher seien gewohnt, mit bestimmten Arten von Bildern oder dekorativen Elemente bei Dekoration oder Präsentation von Waren konfrontiert zu werden, in der Modebranche u. a. Bildelemente von Tieren. Folglich sei die ältere Marke in ihrer Gesamtheit nur in begrenztem Umfang geeignet, die Waren, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, entschied das EuG. Die ältere der beiden Löwenkopf Bildmarken habe daher lediglich eine geringe originäre Kennzeichnungskraft und Unterscheidungskraft.

Die Beschwerdekammer jedoch hatte eine durchschnittliche originäre Unterscheidungskraft der älteren Marke festgestellt – zu Unrecht, entschied das EuG. Daher sei auch zu Unrecht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Bildmarken festgestellt worden.

Das EuG hob die angefochtene Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO auf und entschied, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Bildmarken Löwenkopf besteht (EuG, 20. Dezember 2023, T‑564/22).

Sind Markenschutz, Handelsname, Produktbranding auch Ihre Themen?


Gerne beraten wir Sie, sachlich und in Ihrem Interesse.
Das Erstgespräch ist bei uns kostenlos. Fragen Sie uns gerne unverbindlich an, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder auch gerne unter info@kollner.eu.



Mehr News

Unsere Stärken

Next

Kontakt

Wir bevorzugen den persönlichen Kontakt. Bitte zögern Sie nicht, uns per Telefon oder Email zu kontaktieren.

Telefon: +49 (0)69 69 59 60-0
Telefax: +49 (0)69 69 59 60-22
e-mail: info@kollner.eu

Sie finden uns in der Vogelweidstrasse 8 in 60596 Frankfurt am Main