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USA: Training von generativer KI mit Werken unter Urheberschutz



USA: Training von generativer KI mit Werken unter Urheberschutz

Ist die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Training von Künstlicher Intelligenz zulässig? Diese hochaktuelle Frage beschäftigt nicht nur Europa, sondern auch die USA.

Aktuell gibt es aus den USA dazu mehrere beachtenswerte Entscheidungen. Gerade in der letzten Woche war mehrfach in der Presse zu lesen, der Facebook Konzern habe einen Teilerfolg für META erzielt im Urheber Rechtsstreit um das generative KI-Modell Llama gegen U.S. Autoren.

Das ist eine von gleich mehreren Klagen, die in 2023 in den USA gegen Technologieunternehmen erhoben wurden wegen ihrer generativen KI-Systeme und deren Training mit urheberrechtlich geschützten Werken, darunter die New York Times gegen OpenAI (die NYT verhandelt laut Presseberichten mit Nachdruck um Kompensation für ihre Texte, die zum Training der KI ChatGPT genutzt wurden), Andersen et al gegen Stability AI Ltd., Midjourney Inc. und DeviantArt Inc. und Silverman gegen Meta Platforms Inc.

Urheberverletzung durch META’s KI-Modell Llama?


In ihrer Klage gegen den Facebook Konzern META und dessen künstliche Intelligenz Llama hatte die U.S. Autorin Sarah Silverman argumentiert, dass ihre Urheberrechte verletzt worden seien, indem ihre Bücher zum Trainieren der Künstlichen Intelligenz Llama verwendet wurden. Und auch der Output der generativen KI verletze ihre Urheberrechte.

Wie jetzt öffentlich wurde, gab der U.S. District Judge Vince Chhabria in diesem Verfahren Silverman gegen META bekannt, dass er einen großen Teil der Urheberrechtsklage gegen META vorerst abweisen werde (Silverman v Meta Platforms Inc, U.S. District Court for the Northern District of California, No. 3:23-cv-3416).

Richter Chhabria machte klar, dass er vor allem den Output der generativen KI nicht als Gefahr gegen Urheberrechte einschätzt (Reuters Pressemitteilung vom 9. November 2023). Der Richter bezweifelte, dass in dem von der KI Llama generierten Text die urheberrechtlichen Werke in einer Weise kopiert werden oder der KI generatierte Text ihnen so ähnelt, dass eine Verletzung der Urheberrechte vorliegen könnte.

Dass aber das Training der KI Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken möglicherweise eine Verletzung dieser Urheberrechte bedeuten kann, diesen Vorwurf verwarf der Richter laut Pressemeldungen nicht gänzlich. Er deutete an, dass er eine überarbeitete und viel enger definierte Klage akzeptieren könnte, die sich auf die Trainingsdaten der KI Llama bezieht.

Andersen gegen Stability – Copyright Verletzung durch KI generierte Bilder?


Die Entscheidung Silverman – META ist ganz ähnlich ausgefallen wie in der vorgehenden Entscheidung Andersen v. Stability AI Ltd. et al. (Andersen). U.S. District Judge William Orrick ließ darin die Klage wegen direkter Verletzung des Urheberrechts, die auf dem Training eines generativen KI-Modells mit urheberrechtlich geschütztem Material beruhte, zur Prüfung auf der Grundlage einer weiter entwickelten Faktenlage zu. Die anderen Klagen wies er zurück, aber großenteils mit der Möglichkeit zu Anpassungen (Reuters Pressemeldung vom 30. Oktober 2023).

Diese Entscheidungen sind zwar kein Präzedenzfall, geben aber einen Ausblick auf die weiteren gerichtlichen Entscheidungen der USA in Bezug auf das Training von generativen KI-Modellen:
Urheberverletzung durch das Training einer KI ist denkbar, doch der Nachweis einer Urheberverletzung durch den Output ist bleibt sehr schwierig, vor allem weil die großen Sprach- und Bildmodelle mit KI ja die Inhalte nicht eins zu eins ausgeben, sondern sie eben mit „Erlerntem“ zu etwas Neuem mixen.

Studie des US Copyright Office


Die Klagen und diese Entscheidung zur Verletzung von Urheberrecht durch Training von generativer KI fallen zeitlich zusammen mit einer Studie des US Copyright Office, die gerade durchgeführt wird. Mit Hilfe dieser Studie sollen urheberrechtlichen und politischen Fragen geklärt werden, die durch Systeme der künstlichen Intelligenz ("AI") aufgeworfen werden. Die Studie soll auch für die Beurteilung hilfreich sein, ob gesetzgeberische oder regulatorische Schritte in diesem Bereich gerechtfertigt sind.
Das US Copyright Office hat um Kommentare zu diesen Fragen gebeten bis zum 15. November 2023.
Das Office wünschte dabei zur Beteiligung zu Fragestellungen wie:

• der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Trainieren von KI-Modellen
• zum angemessenen Maß an Transparenz und Offenlegung in Bezug auf die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke
• zum rechtlichen Status von KI-generierten Ergebnissen

Lesen Sie in diesem Kontext gerne unseren Beitrag Kein Urheberrecht für KI generierte Werke in USA.

Fazit


Maschinelles Lernen und ein Output von generativer KI kann nur erreicht werden, indem bereits vorhandene Daten, Text, Bilder oder Töne genutzt werden für das Training der KI Modelle. Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Bereich im Fokus bleibt für weitere Entscheidungen im Urheberrecht.

Interessant ist auch der Blick zum Patentrecht. Anders als im Urheberrecht ist die „Schöpfungshöhe“ nicht relevant für Patentschutz. Dennoch sind auch für eine Patentanmeldung die Trainingsdaten wichtig, denn nur mit Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten kann die Anforderung gewährleistet sein, dass eine technische Lehre, auch die einer generativen KI, für den Fachmann nachvollziehbar offenbart werden muss. Lesen Sie dazu gerne unseren Beitrag EPA Case-Law - Training von KI-Erfindungen.

Haben Sie Fragen zu Innovation mit KI Anwendung? Unsere Patentanwaltskanzlei Köllner & Partner bietet dazu ein hoch qualifiziertes Team und viel Expertise. Dr. Malte Köllner, Gründer und Partner unserer Kanzlei Köllner & Partner, ist u. a. Mit-Initiator des DABUS Projekts.

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an, telefonisch unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder auch gerne unter info@kollner.eu.


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