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PCT – Vorteile in Internationaler Patentanmeldung



PCT Anmmeldung mit Vorteilen

Normalerweise muss für jedes Land, in dem ein Patentschutz angestrebt wird, eine einzelne Patentanmeldung eingereicht werden – mit jeweils einer länderspezifischen Formalprüfung und ggf. auch mit eigener Recherche.

Für internationale Patentanmeldungen wurde das vereinfacht durch das sogenannte PCT-System (Patent Cooperation Treaty). Das PCT regelt die einheitliche Einreichung der Patentanmeldung bei nur einem Amt mit Wirkung für alle Länder bzw. Regionen. Dies umfasst die Eingangsprüfung, die Recherche und die Durchführung der vorläufigen (und nicht bindenden) Prüfung (IVP). Der PCT hat dabei grundsätzlich Vorrang gegenüber nationalem Recht und auch gegenüber dem EPÜ (das EPÜ findet ergänzende Anwendung) .

Warum eine PCT Anmeldung?


Das Verfahren des PCT bezieht sich zwar nicht auf die Patenterteilung – diese bleibt in der Zuständigkeit der nationalen bzw. regionalen Ämter. Doch bietet das PCT-System eine deutliche Vereinfachung für internationale Patentanmeldungen, was sowohl Aufwand als auch Kosten gegenüber einzelnen Anmeldungen einspart. Vor allem aber schiebt die internationale Anmeldung den Beginn der nationalen Phase zeitlich auf, so dass letztlich mehr Zeit bleibt für eine ausgewogene Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Patentanmeldung. Eine Priorität ist mit der internationalen Phase der PCT-Anmeldung sofort gesichert - doch erst in der nationalen Phase (die der internationalen Phase nachfolgt) sind die Gebühren der nationalen Ämter zu zahlen und ggf. auch Übersetzungen einzureichen.

PCT Anmeldung – internationale Phase


Eine PCT Anmeldung verläuft in internationaler und nachfolgender nationaler Phase.

Die internationale Phase besteht hauptsächlich aus:


  • der Einreichung der internationalen Anmeldung
  • der internationalen Recherche, die zu folgenden Ergebnissen führt:
  • dem internationalen Recherchenbericht
  • und der schriftlichen Stellungnahme der Internationalen Recherchenbehörde (ISA)

  • sowie (optional) der internationalen vorläufigen Prüfung (IPE), die zum internationalen vorläufigen Bericht über die Patentierbarkeit (IPRP) führt.

  • Dieser kleine Überblick macht deutlich, dass sich aus der Einschätzung der internationalen Recherchenbehörde für den Patentanmelder eine erste gute Einschätzung zur Patentfähigkeit seiner Erfindung ergibt. Noch mehr Gewissheit erhält man durch einen Antrag auf IVP: einen internationalen, vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit nach R 70 PCT (IPRP II).

    Man kann darüber hinaus einen Antrag auf ergänzende internationale Recherche stellen (nach 45bis PCT). Dies empfiehlt sich ohnehin, um frühzeitig den technischen und auch den sprachlichen Umfang der Recherche zu erweitern. Hier gilt es, die Kosten gegen den Nutzen abzuwägen: je wahrscheinlicher der Eintritt in die nationale Phase, desto lohnender ist eine ergänzende internationale Recherche.

    Veröffentlichung und Entscheidung über die nationale Phase


    Die internationale Phase endet entweder durch Eintritt in die nationale Phase oder spätestens nach Ablauf der Frist für den Eintritt in die nationale Phase. Meist beträgt die Frist dafür 30 bzw. 31 Monaten seit dem Prioritätsdatum. Dann muss der Anmelder entscheiden, ob und in welchen Ländern die nationale Phase eingeleitet werden soll.

    In Deutschland gilt seit dem 1. Mai 2022 die Frist zum Eintritt in die nationale Phase von 31 Monaten Mit Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) wurde die für PCT-Anmeldungen vorgesehene Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Bestimmungsamt (Artikel III § 4 IntPatÜbkG) bzw. ausgewähltem Amt (Artikel III § 6 IntPatÜbkG) von 30 Monaten auf 31 Monate verlängert. Dies trat zum 1. Mai 2022 in Kraft.

    Das DPMA beabsichtigt, die geänderten Vorschriften dahingehend anzuwenden, dass sie für alle PCT-Anmeldungen gelten, für die am 30. April 2022 die bislang geltende 30-Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist bzw. nicht abläuft. Voraussetzung ist außerdem, dass der Anmelder vor dem 1. Mai 2022 keinen wirksamen Antrag auf Eintritt in die nationale Phase nach Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 40 Absatz 2 PCT gestellt hat.

    Bereits zuvor sollte möglichst schon eine Entscheidung für den grundsätzlichen Eintritt in eine nationale Phase getroffen worden sein: denn in der internationalen Phase erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldung, und zwar unverzüglich nach Ablauf von 18 Monaten seit dem Prioritätsdatum.

    PCT Anmeldung – nationale Phase


    Für den Eintritt in die nationale Phase muss der Anmelder die Anmeldegebühren der nationalen Ämter zahlen und entsprechende Übersetzungen einreichen. In der nationalen Phase kann zudem noch vieles aus der internationalen Phase aufgearbeitet bzw. geheilt werden. So ist die Überprüfung von nachteiligen Entscheidungen während der internationalen Phase möglich, ebenso die Wiedereinsetzung oder Heilung von Fristversäumnissen. Auch gegen Fehler oder Versäumnisse des Anmeldeamts oder des Internationalen Büros ist eine Beschwerde möglich.

    Jedes nationale bzw. regionale Bestimmungsamt kann besondere Erfordernisse aufstellen, die gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Eintritt in die nationale Phase zu erfüllen sind, oftmals innerhalb bestimmter Fristen. Häufig beziehen sich diese Erfordernisse auf die Identität des Erfinders oder die grundsätzliche Berechtigung des Patentanmelders (auch in Bezug auf eine geltend gemachte Priorität einer früheren Anmeldung).
    Die nationale Phase ist daher eine besonders wichtige und manchmal mühsame, wenn nötig auch zeitraubende Phase einer internationalen Patentanmeldung über den PCT.

    Gerne hilft unsere Patentanwaltskanzlei Ihnen dabei weiter und schützt Ihre Interessen effektiv. Dafür bieten wir ein Flat Fee Konzept für die gesamte nationale Phase der PCT Anmeldung an, den
    Flat Fee Prosecution Service
    . Der komplette Vorgang von der Anmeldung bis zur Erteilung wird so für einen festen Betrag pro Land realisiert. So sind Kostensicherheit und Transparenz garantiert.

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