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Eröffnung der Messe – Aufdeckung von Plagiaten



Plagiate auf der Messe

Wie schütze ich meine Produkte auf Messen? Das ist eine Frage, die sich bereits vor und oftmals dann während einer Messe stellt. Umso wichtiger ist es, auf Messen auf die Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs zu achten und etwaige Plagiate und Verletzungen der eigenen Schutzrechte konsequent zu verfolgen. Vor allem eine Überprüfung der Wettbewerber mit Eröffnung der Messe empfiehlt sich unbedingt.

Schutz vor Plagiaten: Überprüfen Sie Ihre Wettbewerber


Um Schäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden, ist es entscheidend, die Stände Ihrer Wettbewerber bereits zu Beginn der Messe zu kontrollieren. Auf diese Weise können Sie Plagiate bzw. Verletzungen Ihrer Schutzrechte erkennen und dagegen vorgehen.


Plagiate werden regelmäßig auf Messen gefunden, und längst nicht nur in Fragen des Designs. Auch technische Geräte oder industrielle Werkzeuge werden nachgeahmt und so auf Messen gezeigt. Das Vorgehen gegen Plagiate dient daher nicht nur ihrem eigenen Unternehmen, sondern auch der Qualität und Sicherheit.

Wenn Sie jemand kopiert:



Rufen Sie einen Patentanwalt an! Und stellen Sie dann den Verletzer zur Rede!

Liegt eine Verletzung nicht klar auf der Hand, sollten Sie anbieten, den Fall mit einem /Ihrem Patentanwalt zu besprechen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Unberechtigte Anschuldigungen können unter Umständen sogar dazu führen, dass Schadenersatz von der beschuldigenden Partei gefordert werden kann.

Da aber die Messesituation eine unverzügliche Reaktion verlangt, sollte so schnell wie möglich mit dem Analyseergebnis auf die gegnerische Partei zugegangen werden. Ein persönliches Treffen, bei dem Sie auf die Rechtsverletzung hinweisen, kann die Situation schnell und kostengünstig lösen. Sie können dabei die sofortige Entfernung der rechtsverletzenden Produkte einfordern. Auch das Entfernen von Katalogen und Postern kann verlangt werden, ebenso das Schwärzen von unberechtigten Texten, Logos oder Bildern.

Jemand wirft Ihnen eine Verletzung vor:


Gleiches gilt natürlich auch, wenn gegen Sie Vorwürfe erhoben werden, ihr Produkt führe zur Verletzung von Schutzrechten. Ein solcher Vorwurf ist stets ernst zu nehmen und erfordert unverzügliches Handeln. Gleichzeitig ist in den meisten Fällen die Situation nicht eindeutig klar.

In jedem Fall empfiehlt sich, Kontakt mit einem Patentanwalt aufzunehmen. Handeln Sie unverzüglich, denn bei eindeutiger Schutzrechtsverletzung und bei Ablehnung von Forderungen kann auf Messen unmittelbar die Polizei bzw. der Zoll zur Durchsetzung von etwaigen Schutzrechten herangezogen werden.

Unsere Patentanwaltskanzlei Köllner & Partner verfügt über jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Rechten auf Messen. Sprechen Sie uns gerne an - für unverzügliche Hilfe während einer Messe und auch in der Vorbereitung einer Messe - unter info@kollner.eu bzw. rufen Sie uns an unter Tel.: +49 (0)69 69 59 60-0.

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