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UPC: Regionale Kammern erster Instanz veröffentlicht



UPC Kammern Erster Instanz

Mit Pressemitteilung vom heutigen 14. Juli 2022 wurde vom Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) bekanntgegeben, dass die Einrichtung von lokalen und regionalen Kammern des Gerichts erster Instanz bestätigt sind durch die zweite Sitzung, an der alle Vertragsstaaten und Beobachter teilnahmen. Diese Sitzung fand am 8. Juli 2022 in Luxemburg statt.

„Im Anschluss an die mündlichen Anträge der Vertragsstaaten in der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsausschusses bestätigte der Ausschuss die Einrichtung von lokalen und regionalen Kammern des Gerichts erster Instanz.“ heißt es in der Pressemitteilung.

Demnach wird es Kammern des Gerichts in erster Instanz geben in:

Belgien (Brüssel)
Dänemark (Kopenhagen)
Deutschland (Düsseldorf, Hamburg, Mannheim, München)
Finnland (Helsinki)
Frankreich (Paris)
Italien (Mailand)
den Niederlanden (Den Haag),
Österreich (Wien)
Portugal (Lissabon).
und Slowenien (Ljubljana).

Die regionale Abteilung für den nordisch-baltischen Raum wird hauptsächlich in Schweden (Stockholm) angesiedelt sein.

Und für das Zentrum für Patentmediation und -schiedsgerichtsbarkeit des UPC soll laut Pressemitteilung ein Zentrum mit Sitz in Ljubljana und mit Sitz in Lissabon eingerichtet werden.

Verfahrensordnung und Gebührenordnung zum 1.9.22 in Kraft


Außerdem wird mit dieser Pressemitteilung die Annahme der Verfahrensordnung und der Gebührenordnung des Gerichts gemeldet. Beides tritt zum 1. September 2022 in Kraft. Die konsolidierte Fassung der Verfahrensordnung werde „nach der juristischen Säuberung im Laufe des Sommers veröffentlicht“, bevor sie am 1. September 2022 in Kraft tritt.

Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt für den rechtlichen Rahmen des UPC Gerichts getan.

UPC und Einheitspatent


Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (wie das 'Einheitspatent' vollständig genannt wird) ist ein gemeinsames Patent in den am Einheitspatent teilnehmenden EU Staaten; derzeit sind es 17 der EU Staaten. Das Einheitspatent ist eine Weiterentwicklung des europäischen Patents (das über die EPA erteilt wird und für alle EPA Mitgliedstaaten gelten kann, also auch für europäische Länder außerhalb der EU).

Das europäische Patent der EPA wird es auch weiterhin geben, zusätzlich kommt als weitere Option das Einheitspatent hinzu. Ein einziges Patent für derzeit 17 EU Staaten - und ein einziges Patentgericht für das Einheitspatent das sind die wesentlichen Vorteile der neuen Option Einheitspatent.

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