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China im Haager Abkommen: Zum 5. Mai 22 in Kraft



China im Haager Abkommen

Zum 5. Mai 2022 trat der Beitritt Chinas zum Haager Abkommen in Kraft. Von da an sind damit internationale Design Anmeldungen in China und von China aus schnell und einfach möglich.

Beitritt von China zum Haager Abkommen



Als Mitglied im Haager Abkommen kann internationaler Schutz beantragt werden für Muster und Modelle (HMA). Der Beitritt von China zum Haager Abkommen zeichnete sich bereits länger durch Änderungen der chinesischen IP Gesetzgebung ab. China hat sich in den letzten Jahren ausdrücklich an die internationalen Regeln zum IP Schutz zum Designschutz in China angeglichen, so auch in den Erneuerungen zum Chinesischen Designgesetz, das zum 1. Juni 2021 in Kraft trat.

Im Januar 2022 dann gab das WIPO den Beitritt Chinas zum Haager Abkommen bekannt, vom 5. Mai 2022 ist dies in Kraft. Das Haager System decke nun neun von zehn der wichtigsten Wirtschaftsmärkte der Welt ab (gemäß Weltbank-Ranking), teilte die WIPO in der Pressemitteilung zum Beitritt Chinas zum Haager Abkommen mit.

Haager Abkommen – eine Schutzrechtsanmeldung für alle Vertragsstaaten



Als Mitglied des Haager Abkommens ist es möglich, bereits mit einer einmaligen Anmeldung eines Designs den Designschutz in beliebig vielen Vertragsstaaten des Haager Abkommens zu beanspruchen.
Die WIPO teilt die Designanmeldung für einen Vertragsstaat diesem Vertragsstaat automatisch mit. Und jeder Vertragsstaat prüft das Design nach seinen eigenen Richtlinien. Es kann die Designanmeldung dann annehmen oder ablehnen.

In Europa allerdings wird eine Anmeldung auf Designschutz nur in Bezug auf die formalen Voraussetzungen geprüft, dies gilt für das Deutsche Patent- und Markenamt ebenso wie auch für das EUIPO. Wesentliche materielle Schutzvoraussetzungen für die Schutzfähigkeit wie die Neuheit und Eigenart werden nicht von amtlicher Seite geprüft. Wenn also Zweifel an der Schutzfähigkeit eines für Europa oder Deutschland eingetragenen Designs bestehen, muss es in einem Nichtigkeitsverfahren angefochten werden.

Wir weisen an dieser Stelle gerne darauf hin, dass seit dem Inkrafttreten des deutschen Designgesetzes (DesignG) im Jahr 2014 eine Designeintragung für das Zielland Deutschland mit einem Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA angefochten werden kann. Eine Anfechtung ist daher kostengünstiger und einfacher als die Anfechtung in einer gerichtlichen Instanz.

Fazit

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um über eine bereits angedachte Designanmeldung zu entscheiden. Denn mit China tritt ein weiterer wichtiger Wirtschaftsmarkt dem Haager System für internationalen Designschutz bei. Ab dem 5. Mai 2022 sind internationale Design Anmeldungen in China und von China aus schnell und einfach möglich.

Sprechen Sie uns gerne an unter +49 (0)69 69 59 60-0 oder info@kollner.eu.



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