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Cloud Computing und ‚in Echtzeit‘
Beschwerdekammer zur Erfinderischen Tätigkeit



Cloud Computing

Setzt sich ein fiktiver Fachmann routinemäßig mit einer selektiven Auswahl von Cloud Diensten auseinander? In dem Verfahren Cloud Computing / Honeywell vor der Beschwerdekammer des EPA standen Cloud Computing und der Begriff ‚in Echtzeit‘ im Fokus. Es ging um eine Erfindung für eine selektive Anwendung von Cloud Computing Technologie auf ein industrielles Automatisierungssystem.

Die europäische Patentanmeldung (Nr. 10764812.3, veröffentlicht als WO 2010/120440 A2) war vom Prüfungsamt zurückgewiesen worden, weil es an erfinderischer Tätigkeit fehle. Dagegen hatte Patentanmelderin Honeywell (USA) Beschwerde eingelegt. Seit dem 08.06.2022 ist die Entscheidung der Beschwerdekammer online (T 1133/15 (Cloud computing/HONEYWELL)).

Der Sachverhalt


Die Erfindung von Beschwerdeführerin Honeywell verwendet einen hybriden Ansatz aus Cloud Diensten und lokalen Diensten für das beanspruchte industrielle Automatisierungssystem. Das Automatisierungssystem verlagert selektiv Daten und Prozesse in die Cloud - je nachdem, ob diese Daten oder Prozesse für die Anweisung oder Steuerung von Geräten im System benötigt werden oder nicht. Zu diesem Zweck gibt es einen ESB (engl.: Enterprise Service Bus), eine Softwarearchitektur, mit der Anfragen nach einem Dienst an den entsprechenden Dienstanbieter weitergeleitet werden, entweder lokal oder in der Cloud.

Unstreitig war, dass sich diese Erfindung von einem herkömmlichen industriellen Automatisierungssystem durch die Merkmale in Bezug auf das Cloud Computing unterschied. Die Patentanmeldung war jedoch durch das EPA mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass es an der erfinderischen Tätigkeit fehle (Artikel 56 EPÜ) gegenüber den Entgegenhaltungen D1 und der D2.

Die Frage lautete also: Ist dieser hybride Ansatz, der eine Mischung aus Cloud Diensten und lokalen Diensten verwendet, erfinderisch? Oder wäre ein Fachmann auch auf diese Lösung gekommen - immerhin waren Cloud Dienste am Prioritätstag verfügbar und bekannt?

Begriff ‚in Echtzeit‘: dynamisch oder nicht?


War die Entscheidung, ob ein Prozess in die Cloud verlagert werden soll, als dynamisch zu sehen, d.h. ‚on the fly‘? Die Beschwerdeführerin argumentierte in dieser Weise und führte aus, dass die Bestimmung auf dynamischen Kriterien wie der Verfügbarkeit in Echtzeit von Verarbeitungs- und Speicherressourcen beruhe.

Entscheidung der Beschwerdekammer


Doch die Beschwerdekammer des EPA wies dies zurück. Denn es sei in dem Streitpatent festgelegt, ob ein bestimmter Prozess in Echtzeit oder nicht in Echtzeit ausgeführt werden muss. Der Begriff ‚Echtzeit‘ beziehe sich daher auf die von dem Prozess ausgeführte Funktion. Der Patentanspruch definiere jedoch nicht, wann die Bestimmung vorgenommen wird, stellte die Kammer fest. Und jede technisch sinnvolle Auslegung, die unter einen Patentanspruch fällt, kann für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden.

Nach Ansicht der Kammer hätte der fiktive Fachmann daher Folgendes gemacht: Er würde die Übertragung von Daten und Prozessen des industriellen Automatisierungssystems in die Cloud in Betracht ziehen, um die Vorteile des Cloud Computing zu nutzen. Gleichzeitig würde er erkennen, dass kritische Prozesse nicht in der Cloud durchgeführt werden sollten, beispielsweise die Steuerung der eigentlichen mechanischen Systeme in einer Fabrik. Der Fachmann würde Cloud Computing daher für nicht zeitkritische Prozesse nutzen wie die rechenintensiven Schulungs- und Simulationsprozesse.

Die Beschwerdekammer berief sich auf die Entscheidung T 520/13 (Advertisement selection/MICROSOFT), in der eine analoge Aufteilung der Berechnungen zwischen einem Client und einem Server als offensichtlicher Kompromiss angesehen wurde. Geringere Latenzzeit oder mehr Speicherplatz und dezentraler Zugriff? Dies sah die Kammer in T 520/13 als 'die Art von Abwägung, mit der sich der Fachmann routinemäßig auseinandersetzt' – und bestätigte diese Sicht auch mit der jetzigen aktuellen Entscheidung Cloud Computing/HONEYWELL.

Auch den Einsatz eines ESB wies die Kammer als Argument für Erfinderische Tätigkeit zurück. Eine Softwarearchitektur wie ESB zu verwenden, um die lokalen Dienste und die Cloud Dienste in die Benutzeroberfläche des industriellen Automatisierungssystems zu integrieren, habe nichts mit der Effizienz von Cloud Computing gegenüber lokalem Computing zu tun, entschied die Kammer. Es befasse sich vielmehr mit einem Problem der Integration der Benutzerschnittstelle. Der "service-bus" in Anspruch 1 sei eine Folge der Entscheidung, ob Daten und Prozesse in die Computer Cloud ausgelagert werden sollen oder nicht - habe aber keine wirkliche Synergie mit dieser Entscheidung.

Aus diesen Gründen wurde die Beschwerde vollständig zurückgewiesen (T 1133/15 (Cloud computing/HONEYWELL)).

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