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Löschung der Marke BLACK FRIDAY- endlich!



Löschung der Marke BLACK FRIDAY- endlich

Kein Schutz mehr für die Marke Black Friday in Deutschland! Endlich ist das Löschungsurteil zur Marke Black Friday rechtskräftig

Im Oktober 2022 gab es ein wichtiges Urteil. Die Marke „Black Friday“ wurde am Freitag, den 14. Oktober 2022, durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt. Jetzt wurde das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig durch Beschluss des BGH bestätigt und die Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.

Bisherige Entscheidungen zur Marke BLACK FRIDAY


Als der inzwischen sehr bekannte Verkaufstag BLACK FRIDAY in Deutschland noch nicht weit verbreitet bekannt war, sicherte sich im Jahr 2013 eine Holding aus Hongkong Markenschutz in Deutschland für den Begriff BLACK FRIDAY.

Große öffentliche Aufmerksamkeit erreichte dies im Jahr 2016, als nämlich die Markeninhaberin aus Hongkong eine Abmahnwelle auslöste und sich mit massenhaft verschickten Abmahnungen auf ihren Markenschutz berief.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsweg gegen die Markeneintragung BLACK FRIDAY, insbesondere durch die Betreiber der Webseite www.black-friday.de. In unserem Beitrag Neues zum Black Friday ist dies gut zusammengefasst.

Löschung der Marke BLACK FRIDAY- endlich!


Die Betreiber der Webseite black-friday.de machten geltend, der Begriff BLACK FRIDAY werde von den Markeninhabern gar nicht als Marke genutzt. Denn Bedingung für Markenschutz ist die gewerbliche Nutzung. Waren und Produkte sollen durch die Marke einen klaren Herkunftshinweis erhalten.

Dieses Argument hatte letztlich Erfolg. Das Landgericht Berlin entschied daher im April 2021 (LG Berlin, 52 O 320/19), dass die Marke „Black Friday“ für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt wird, wegen Nichtbenutzung der Marke.

Die Berufung der Markeninhaber gegen diese Entscheidung wurde im Oktober 2022 zurückgewiesen vom Kammergericht Berlin und der Verfall der Marke „Black Friday“ wurde für mehr als 900 Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, doch die Markeninhaberin konnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen. Das aber ist nun auch entschieden.
Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Die Löschung der Marke Black Friday ist rechtskräftig.

Können also alle Händler mit dem Begriff BLACK FRIDAY werben in diesem November? Ja!

Schlusswort


Die Betreiber des Portals www.black-friday.de gehen noch weiter gegen die - inzwischen ehemalige - Markeninhaberin vor. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde Anfang 2023 (OLG Düsseldorf 19.01.2023, Aktenzeichen: l-20 U 143/21) zu Gunsten von www.black-friday.de entschieden, dass die ehemalige Markeninhaberin der Marke Black Friday gesamtschuldnerisch allen Schaden zu erstatten habe, der aus den unerlaubten Handlungen gegen das Portal www.black-friday.de und dessen Kunden entstanden ist und künftig entstehen wird.
Die Revision wurde zugelassen, derzeit befasst dich der Bundesgerichtshof mit diesem Verfahren.

Was ist zu tun bei identischen eingetragenen Marken im deutschen, europäischen und internationalen Markenregister?


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