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Neue KI Guideline in Japan für KI Training



Neue KI Guideline in Japan zum Training von KI mit Werken unter Copyright

Bisher galt Japan als ein Paradies für die Entwicklung von KI Modellen. Seit dem 19. April 2024 ist nun eine neue KI Guideline von Japan veröffentlicht, die “ AI Guidelines for Business Ver1.0“. Ist es demnach in Japan erlaubt, eine künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Werken z. B. von Künstlern zu trainieren, ohne die Einwilligung einzuholen?

Japan ist bekannt als sehr offen für KI Innovationen


Japan gilt als sehr offen für KI Innovationen und für die Entwicklung von KI Modellen, sprichwörtlich ein “machine learning paradise”. Denn anders als in vielen anderen Ländern, in denen KI Modelle entwickelt werden, ist in Japan für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material zum Training von AI-Modellen in der in Regel keine Genehmigung erforderlich. Wird ein Werk einer anderen Person für das Training einer KI verwendet und nutzt ein Dritter z. B. generative KI, um Bilder oder Texte zu erstellen, so gilt dies nicht unmittelbar als Verletzung des Urheberrechts.

Im derzeitigen japanischen Urheberrecht ist dies vor allem im Artikel 30.4 begründet, der die Aufnahme und Analyse von urheberrechtlich geschütztem Material für das KI-Lernen erlaubt, um kreative Innovationen in der KI zu fördern. Gemäß Artikel 30.4 ist dies zulässig, sofern dies „nicht dem Genuss“ dient. Möglich ist in Japan daher, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen
- zum Testen der Entwicklung oder praktischen Anwendung von Technologien (z. B. Audioaufzeichnung, Videoaufzeichnung)
- bei Verwendung zur Informationsanalyse (das bedeutet Extrahieren, Vergleichen und Klassifizieren von Informationen in Bezug auf Sprache, Töne und Bilder)
- im Prozess der Informationsverarbeitung durch einen Computer, sofern die Bereitstellung ohne menschliche Wahrnehmung des kreativen Ausdrucks des Werkes erfolgt.

Übrigens gelten auch die "Vervielfältigung für den privaten Gebrauch", die "Vervielfältigung in Bibliotheken usw. und die Übertragung über das Internet" sowie die "Nutzung von Werken für gemeinnützige Zwecke und unentgeltlich" als Umstände in denen es möglich ist, urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu nutzen.

Wie aber ist dies in Bezug auf generative AI zu bewerten? Können bekannte Manga Zeichner oder der Filmstil wie aus den Marvel oder Disney Erzählungen ohne Erlaubnis als Training für KI genutzt werden, damit die KI ein ähnliches Werk in diesem Stil entwirft?

Der Artikel 30.4 beschäftigt sich ja mit der Entwicklung und dem Training für KI Entwicklungen, nicht aber mit einem möglichen Output, der so entstehen kann.

Neue KI Guideline in Japan


Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und das Ministerium für Inneres und Kommunikation (MIC) haben daher die bestehenden japanischen AI Leitlinien aktualisiert - vor allem in Hinblick auf generative AI.

Es handelt sich um die folgenden AI Leitlinien:
AI R&D Guidelines (2017; MIC), AI Utilization Guidelines (2019; MIC) und Governance Guidelines for Implementation of AI Principles Ver. 1.1 (2022; METI).

Der neue Leitfaden “AI Guidelines for Business Ver1.0“, veröffentlicht seit dem 19. April 2024, wurde für Unternehmen formuliert, um die soziale Umsetzung und Steuerung von KI zu handhaben. Die KI Regelungen aus Japan unterscheiden sich von denen der EU und auch von denen der USA, nichtdestotrotz enthält der neue Leitfaden auch direkte Verweise auf die internationalen AI Guidelines wie zum Beispiel den AI Act der EU.

Was ist neu in der neuen KI Guideline?


Gerade in Bezug auf generative KI Innovationen haben sich METI und MIC in ihren neuen “ AI Guidelines for Business Ver1.0“ positioniert. Es gilt weiterhin der Artikel 30.4 des Urheberrechts. Dennoch wird der Anwendungsbereich der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für das KI-Training ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers im Vergleich zu früheren Auslegungen eingeschränkt.

Eigenständiger Stil darf nicht ohne Zustimmung im KI Training genutzt werden


Es wäre nach Artikel 30.4 im Urheberrecht zwar erlaubt, eine künstliche Intelligenz mit bereits bestehenden Werken verschiedener Künstler anzulernen. Das aber findet jedoch keine Anwendung nach neuer KI Guideline, wenn sich der Lernprozess auf einen einzelnen Schöpfer konzentriert, wenn also ein eigenständiger Stil auszumachen ist.
Eine Gruppe urheberrechtlich geschützter Werke, die von derselben Person erstellt wurden, kann als eigenständiger Stil betrachtet werden, umso mehr als diese Werke alle in der Regel auch besondere Details aufweisen und damit einen einzigartigen »kreativen Ausdruck« darstellen. Würde eine KI unter diesen Umständen angelernt und das reproduzierte Ergebnis spiegelt den kreativen Ausdruck eines bestimmten Schöpfers wider, dann läge eine Urheberrechtsverletzung vor, die mit entsprechenden Rechtsmitteln in Japan verfolgt werden kann.

Wird also beispielsweise ein Gemälde im Stil Picassos mit Hilfe einer generativen KI erstellt, die Gemälde verschiedener Künstler gelernt hat, so stellt dies keine Urheberrechtsverletzung dar. Wenn jedoch ein Bild, das Picassos Werk ähnelt, erzeugt und öffentlich veröffentlicht wird, könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Urheberrecht „in unlauterer Weise“ verletzt


Es ist gemäß Artikel 30.4 des Urheberrechts auch nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke für die Entwicklung von KI Modellen zu nutzen, wenn dadurch die Interessen von Urheberrechtsinhabern in unlauterer Weise verletzt werden. Was das aber in der Praxis bedeutet, ist weitestgehend unklar.

Die neue KI Guideline nennt nun unter anderem das mögliche Szenario, in denen Urheberrechtsinhaber technologische Maßnahmen ergreifen, um Material zu schützen, z. B. in der Datenverwaltungs- und -beschränkungsfunktion.

Auch verweist die neue KI Guideline auf den Genuss durch ein Werk. Wird die KI zum Zweck der Unterhaltung des Nutzers zum Lernen gebracht, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das KI Training mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zum Zwecke der Verbesserung der Leistung einer generativen KI aber stellt in den meisten Fällen keine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie ist die neue KI Guideline aus Japan zu bewerten?


Die KI Guideline ist ein Leitfaden, nicht aber ein japanisches Gesetz. Ausdrücklich sieht der Entwurf vor, dass diese KI Guideline weiterentwickelt und aktualisiert werden soll, um auch mit dem technologischen Fortschritt vor allem generativer KI Modelle Schritt zu halten. Letztlich sind vor allem die kommenden Urteile der japanischen Gerichte interessant, um die Auswirkung der neuen KI Guideline einschätzen zu können.

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