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Gut für Startups - EPA bietet Ermäßigung auf Patentanmeldungen



Gut auch für Startups - EPA bietet 30% Ermäßigung auf Gebühren von Patentanmeldungen

Ein neues und vereinfachtes Gebührensystem unterstützt Startups und kleine Anmelder mit 30 % Ermäßigung für europäische Patentanmeldungen beim EPA. Diese Gebühren Ermäßigung für europäische Patentanmeldungen tritt mit dem 1. April 2024 in Kraft.

Startups, SMEs - wer profitiert?


Kleinstunternehmen (KMU, EN: small and medium-sized enterprises (SME oder SMEs)), Startups und auch Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen kommen in den Genuss der Ermäßigung von 30 % auf alle wesentlichen Gebühren im Patenterteilungsverfahren. Einzige Bedingung dafür ist, dass man in den letzten fünf Jahren weniger als fünf Anmeldungen eingereicht haben darf.
Zu Kleinstunternehmen zählt ein Unternehmen mit höchstens 249 Mitarbeitern und mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro. Diese Größen darf auch ein Startup nicht überschritten haben, wenn es die 30 Prozent Ermäßigung auf Patentanmeldungen haben möchte.

Für welche Gebühren gibt es die Gebühren Ermäßigung des EPA?


Diese Gebühren Ermäßigung des EPA wird gewährt auf Anmelde- und Prüfungsgebühren, also auf:
• die Anmeldegebühr
• die Gebühr für eine europäische Recherche oder die Gebühr für eine ergänzende europäische Recherche im Falle einer Euro-PCT-Anmeldung, die von einer anderen Internationalen Recherchenbehörde (ISA) als dem EPA recherchiert wurde
• die Benennungsgebühr
• die Erteilungsgebühr
• als eine Ausgleichspauschale für Übersetzungskosten im Zusammenhang mit dem Einheitspatent;
• und auf die Beschwerdegebühr.

Die Änderungen gelten für Gebührenzahlungen, die am oder nach dem 1. April für europäische Patentanmeldungen und Euro-PCT-Anmeldungen, die in die europäische Phase eingetreten sind, geleistet werden, unabhängig von ihrem Anmeldetag. Die Ermäßigung der internationalen Recherchengebühr gilt, solange die Prüfungsgebühr am oder nach dem 1. April 2024 entrichtet wird, auch wenn die internationale Recherchengebühr vor diesem Datum entrichtet wurde.

Für alle Nutzer von MyEPO Portfolio werden die Gebühren sogar auf Null gesenkt. Damit werden neue Anreize gesetzt, das online basierte System MyEPO des EPA zu nutzen.

Im Übrigen werden ab 1. April 2024 moderate Gebührenerhöhungen um 4 % vorgenommen und sechs von achtzehn internen Jahresgebühren angehoben. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind Anmelde-, Widerspruchs- und Beschwerdegebühren. Und 2025 wird es keine erneute Inflationsanpassung geben, kündigt das EPA an in der dazugehörigen Pressemeldung.

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